| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 AO. Die Gesellschaft hat insbesondere zum Ziel, psychisch kranken und Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung sowie weiteren am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen Teilhabe in der Gesellschaft durch Arbeit zu erleichtern und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Hierzu schafft die Gesellschaft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung und errichtet lnklusionsunternehnnen gemäß § 215 SGB IX. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Bereitstellung von Arbeits- und Qualifizierungsplätzen, auf denen Menschen mit Behinderung, anderweitig benachteiligte Menschen sowie Menschen ohne Behinderung zusammenarbeiten, b) Unterstützungsangebote bei der Arbeitsvermittlung und -begleitung und c) Arbeitsangebote wie z.B. pflegerische Betreuung, Hilfe zur Haushaltsführung und Pflegeleistungen, d) Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Menschen und f) Beratungsangebote, Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zu den Themen Pflegeleistungen und Betreuungsangebote, Anspruch und Nutzen professioneller häuslicher Pflege und pflegerischer Betreuung, Entlastungsmöglichkeiten für nahe Angehörige und gesundheitsfördernde Maßnahmen pflegebedürftiger Personen, g) Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuungskräften, h) Zusammenarbeit mit Arbeitsgemeinschaften, Gremien und Ausschüssen zur Bündelung von Kompetenzen im Kontext der Versorgungssicherheit pflegebedürftiger Menschen. (4) Zur Durchführung ihrer Aufgaben errichtet die Gesellschaft u.a. Inklusionsbetriebe und bietet Dienstleistungen an a) für die ambulante Pflege von pflegebedürftigen Menschen, b) die geeignet sind, die Inklusion in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Beschäftigung vorzubereiten oder durch eigene Arbeitsangebote selbst zu verwirklichen, c) die eng mit der örtlichen Wirtschaft und mit Dienstleistungseinrichtungen kooperieren, um behinderte und vom Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in das Arbeitsleben zu inkludieren, d) die hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO unterstützen. (5) In den Betriebsstätten werden Plätze für die Durchführung von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Personen, Budget für Arbeit, Gemeinnützigkeitsarbeit, ausgelagerte Arbeitsplätze der WfbM und Praktikumsplätze angeboten. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten. |