| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung des Tierschutzes, - die Förderung der Volks- und Berufsbildung, - die Förderung des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes, (3) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch - die Öffentlichkeitsarbeit jeglicher Art, die zum Ziel hat, Bürger für die Bedürfnisse der Tiere sowie die Transformation zur nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährung zu interessieren und für den Tier- und Naturschutz zu gewinnen, - die Unterstützung und Förderung von Lebenshöfen und anderen Projekten, die naturschutzorientierte Landwirtschaft betreiben, oder Lebensräume für Tiere bieten und eine bedürfnisorientierte Haltung sicherstellen, - die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Konferenzen), - kostenlose Beratungsangebote für Verbraucher, landwirtschaftliche Betriebe und Organisationen. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch gemäß § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung von Spenden und sonstigen Mitteln und Weiterleitung der Mittel an andere inländische oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der Zwecke der Förderung des Tier- und Naturschutzes, sowie der Bildung. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. |