| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung von Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe, die Förderung des Klimaschutzes und die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Der Satzungszweck Wissenschaft und Forschung wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Umsetzung von Forschungsprojekten, welche das Ziel haben, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse im Bereich Klimaschutz-, Logistik- und Transportwissenschaften zu gewinnen. Neben dem Betrieb eines eigenen Forschungszentrums werden insbesondere akkreditierte Hochschulen, Forschungseinrichtungen und qualifizierte Forschende gefördert. Hinzu kommt die Förderung von Datensammlung und -auswertung, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, sowie die Weitergabe von Forschungsergebnissen im Rahmen wissenschaftlicher Treffen, Lehrveranstaltungen und öffentlicher Veranstaltungen in den oben genannten Bereichen. Der Satzungszweck Volks- und Berufsbildung wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Durchführung und Förderung von Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie online Trainings im Themenbereich Klimaschutz-, Logistik- und Transportwissenschaften; Beratung bei der Entwicklung von Curricula an Hochschulen und Bildungseinrichtungen; Förderung von Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden mittels Studien- und Forschungsstipendien sowie der Teilnahme an Exkursionen, Konferenzen, Studienseminaren, Praktika und anderen Bildungstreffen; der Förderung von Gastdozierenden und Dozierenden mittels Stipendien, Weiterbildungsmaßnahmen, Konferenzteilnahmen, Forschungsaufenthalten und Teilnahmen an fachlichen Austauschformaten; der Förderung der Vermarktung von Studien-/Weiterbildungsprogrammen sowie der Förderung des Austausches von Bildungseinrichtungen und privaten bzw. öffentlichen Organisationen mittels Netzwerkveranstaltungen. Der Satzungszweck Klimaschutz wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung praktischer und skalierbarer Lösungen für klimabezogene Herausforderungen im Logistiksektor sowie logistikbezogene Herausforderungen im Sektor Klimaschutz; die Forschung, Analyse, Modellierung und Beratung bezüglich der Beiträge, die Logistiksysteme für wirksamen Klimaschutz leisten, bzw. der Klimaschutz für CO2-arme Logistiksysteme erbringt; die Entwicklung und Durchführung von (Pilot-)Projekten im Bereich CO2-Vermeidung, CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und Förderung von Anpassungsmaßnahmen an veränderte Klimabedingungen; den Aufbau und die Steuerung von Kooperationssystemen und Netzwerken im Bereich Logistik und Klimaschutz; die Gestaltung und Umsetzung von Lernprozessen zur Stärkung und Verbreitung der klimaschutz- und logistikbezogenen Lösungskompetenz von Kooperationspartnern und Zielgruppen; die Beratung von Organisationen und Unternehmen auf dem Gebiet des Klimaschutzes und der Logistik. Der Satzungszweck Entwicklungszusammenarbeit wird insbesondere verwirklicht durch partizipative Ansätze, die lokale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft an der Konzeption und Umsetzung der Projekte beteiligen und ihre Handlungskompetenz stärken; die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung von länderübergreifenden Kooperationen und dem länderübergreifenden Austauschen zwischen Hochschulen, Forschern, Netzwerken, Verbänden, Unternehmen und Bildungseinrichtungen; die Mitarbeit von lokalen und internationalen Lehr- und Forschungspersonal an lokalen Bildungsprojekten; der Förderung der Entstehung von Jobs im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Logistik (insbesondere in Entwicklungsländern); der Gestaltung sowie der Förderung von klimaresilienten Lieferketten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. |