Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 188553
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Serotonin GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Schumacherstraße 91, 22767 Hamburg
c)
Die Erbringung von Unternehmens- und
Marketingberatungsleistungen mit den
Schwerpunkten Unternehmensstrategie,
Geschäftsmodellierung und
Unternehmenstransformation, Digitale
Transformation, Nachhaltigkeit, Marken-
und Marketingstrategie sowie umfassenden
Serviceleistungen in Kommunikation.
Zudem die organisatorische Beratung für
Unternehmen und gemeinnützige
Organisationen mit Fokus auf
Organisationsstruktur, -prozessen und -
kultur sowie Schulungs- und
Informationsleistungen für Führungskräfte
und Management im Bereich von Strategie
und Transformation.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Bonitz, Kristina, Hamburg, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2024
a)
11.09.2024
Dr. Hess
b)
Fall 1
Abruf vom 30.09.2025