| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist, a. die Förderung der Erziehung und Bildung, namentlich für Menschen mit Behinderung (= "Behinderte" im Sinne der AO, hier in dieser Satzung mit entsprechend fair beschriebenen Begriffen wie u.a. "Menschen mit Behinderung" definiert) und benachteiligte Personen, insbesondere im Bereich der Inklusion (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7); b. die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Bereich der barrierefreien Kommunikation für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10); c. die Selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Die vorgenannten Zwecke beabsichtigt die Gesellschaft zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. (3) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die folgenden Maßnahmen: a. Durchführung von Veranstaltungen, Lehrveranstaltungen, Workshops & Events in den eigenen oder in gemieteten Räumlichkeiten zum Thema "Inklusion" und "Partizipation" im Sinne einer eigenständigen, selbstbestimmten und chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, am Austausch mit Gleichgesinnten und Menschen ohne Behinderung. Ziel ist es hierbei u.a., den gesellschaftlichen Diskurs zur Normalität der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den gesellschaftlichen und beruflichen Alltag anzuregen, damit Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, ihre Beteiligungsrechte eigenständig und wirksam wahrnehmen zu können; b. Entwicklung, Realisierung und Evaluierung von Schulungs-, Bildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur besseren Einbindung von behinderten und benachteiligten Menschen in die Berufswelt sowie zur Hervorhebung des partizipativen Ansatzes zwischen Menschen mit und ohne Behinderung mit besonderem Fokus auf die Zielgruppen Unternehmen, Behörden und Krankenkassen; c. Aufbau einer personellen, fachlichen und räumlichen Infrastruktur für die Förderung von Menschen mit Behinderung zu ihrer Unterstützung in der Verfolgung ihrer eigenen unternehmerischen Ziele sowie zur Gründung ihrer eigenen Unternehmen; d. Förderung und Unterstützung des gedanklichen und fachlichen Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen allen an der Behindertenausbildung und -erziehung beteiligten und interessierten Personen und Institutionen (Betroffene, Verbände, Trägern und Einrichtungen der Sozialhilfe u. a.) durch Schaffung und Öffnung von Räumlichkeiten zur Begegnung für die vorgenannten Personen- und Organisationsgruppen sowie durch die Veranstaltung von entsprechenden Events und Workshops; e. Ableisten von öffentlicher Aufklärungsarbeit über die Möglichkeiten einer besseren Einbindung von behinderten und benachteiligten Menschen in die Arbeitswelt durch PR-Arbeit, Workshops, Social Media oder sonstige Veranstaltungen; f. Schaffung von Räumen für Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung aus den Gründen: i. Schaffung einer Gemeinschaft und eines partizipativen Gemeinschaftsgefühls, geprägt durch Begegnung & Austausch, friedliche & gegenseitige Beziehungen und Kommunikation miteinander; ii. Abbau von Berührungsängsten durch gegenseitiges In-Kontakt-Kommen, Wecken des sozialen Bewusstseins, sozialer Verantwortung, Anstoß zu gesellschaftlicher Veränderung, Förderung der Gleichstellung und des Gleichstellungsbewusstseins aller Menschen; iii. Leben von Inklusion durch gleichgeordnete Platzierung aller Raumbesucher im Rollstuhl, dadurch Schaffung eines Perspektivwechsels und Kommunikation auf Augenhöhe. g. Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit; h. Erfahrungsaustausch, Koordination und Vernetzung von Menschen mit Behinderung sowie deren Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden untereinander. (4) Die Gesellschaft ist ein Inklusionsbetrieb gem. § 68 Nr. 3 lit. c AO i.V.m. § 215 Abs. 1 SGB IX. Die Gesellschaft wird eine Beschäftigungsquote von mind. 50% schwerbehinderter Menschen haben = Inklusionsbetrieb: "Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt." |