| Gegenstand | Der Zweck der Zweigniederlassung ist: A) Bau, industrielle Montage, Installationen und industrielle Reparaturen im Allgemeinen. B) Import, Export, Vertretungen, Kommissionsgeschäfte und Konsignationen. C) Kauf, Verkauf, Tausch, Belastung, Vermietung, Verwaltung, Bau von Immobilien, mit Ausnahme von ländlichen Immobilien. D) Beteiligung an, Gründung oder Übernahme von Gesellschaften, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind. |