| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe - die Förderung von Menschen mit Behinderung - die Förderung von Wissenschaft und Forschung - die Förderung der Bildung - die Förderung mildtätiger Zwecke. (2) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ziele: - die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen (z.B. Inobhutnahmeeinrichtungen, Wohngruppen, ambulante Versorgungs- und Beratungsangebote) - die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien (z.B. Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, Erziehungsberatung, ambulante Versorgungs- und Beratungsangebote) - ambulante und (teil-)stationäre traumapädagogische Hilfen. Für diesen Zweck sollen Daten erhoben werden für die Forschung und Entwicklung des EMDR-Verfahrens (Bilaterales Stimulationsverfahren) für Kinder und Jugendliche. - ambulante und (teil-)stationäre Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung - aufsuchende Straßensozialarbeit - offene Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Freizeitgestaltung, Betreibung von Jugendclubs und Jugendtreffmöglichkeiten) - arbeitstherapeutische Maßnahmen für schwervermittelbare und von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Menschen, um sie durch berufliche Qualifizierung und/oder sozialtherapeutische Betreuung auf eine Tätigkeit im regulären Arbeitsleben vorzubereiten. (3) Die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Jugendlichen und Kindern wird insbesondere gefördert durch: - die Einrichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Leistungen im Rahmen des SGB VIII, SGB IX und SGB XII, - Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung, - Einrichtungen von Beratungsstellen und Elternschulen. |