| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr und die Förderung des Wohlfahrtswesen und des Katastrophen- und Zivilschutzes, sowie der Unfallverhütung, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, welche in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung, Unterstützung und Mitarbeit in folgenden Bereichen: a) Verhütung, Linderung und Hilfe beim menschlichen Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben, beispielsweise durch die Schulung und Unterrichtung von Laien in Erster Hilfe und Unfallverhütungsvorschriften, b) Mitarbeit bei der öffentlichen Daseinsvor-, und Daseinsfürsorge durch Durchführung von qualifizierter Krankenbeförderung und/oder Rettungsdienst, c) Mitarbeit im Sanitätswesen, Gesundheitspflege und im Katastrophen- und Zivilschutz, beispielsweise durch die Errichtung und Vorhaltung einer ehrenamtlichen Bereitschaft zur Aufklärung von Einsatzlagen mit unbemannten Aufklärungsdrohnen und hochgeländegängigen Allradfahrzeugen, d) Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere in Erster Hilfe, für den Einsatz im Rettungswesen, im Sanitätswesen in der Krankenpflege, in den sozialen Diensten und im Bevölkerungsschutz sowie der Breitenausbildung. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten. |