| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: - Die Förderung der Jugendhilfe, gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 AO - Die Förderung der Volks- und Berufsbildung, gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 7 AO (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: Trainings und Workshops, welche durch direktes Einzel Mentoring sowie für Gruppen angeboten werden, insbesondere für Kinder, junge Menschen, Auszubildende und Schulklassen. - Die Förderung der Jugendhilfe: Entwickeln und Veranstalten von digitalen Bildungsangeboten in Form von Digitalworkshops, Webinaren, Online-Kursen sowie Kursen und Projekten vor Ort, welche in eigenen Räumlichkeiten sowie in Kooperationen mit Schulen angeboten werden zum Zwecke der Vermittlung von psychischer Gesundheit, sozialen Kompetenzen, Resilienz, Sexualität und persönlichen Stärken. Behandlung von Themen wie Suchtprävention und Diversität in der Gesellschaft sowie Förderung der physischen Gesundheit in Form von Sport und Bewegung. - Die Förderung der Volks- und Berufsbildung: Förderung der beruflichen Fähigkeiten beziehungsweise Berufschancen sowieder gleichberechtigten und auf Chancengleichheit ausgelegten Berufsorientierung sowie Berufsfindung, welche durch das Begleiten und Unterstützen in Bezug auf Berufswahl, Berufssuche und Bewerbungstraining verwirklicht wird. Die Förderung der kreativen Bildung, welche durch Angebote wie Nähen, Basteln und Upcycling-Workshops verwirklicht wird. |