| Gegenstand | Alle mit der Lebensmittelwirtschaft, der Landwirtschaft und der Viehwirtschaft zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere der Export von Zuchttieren, Kälbern, Embryonen, Samenzellen, Tierarzneimitteln, Werkzeugen, Maschinen, Ausrüstungen, sowie sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte zwischen Deutschland und der Türkei sowie weiterer Länder. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte. Erbringung von (i) Dienstleistungen jedweder Art für die Vieh- und Landwirtschaft, (ii) Erbringung von technischen Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmen, (iii) Veröffentlichung von Fachpublikationen, (iv) Organisation und Durchführung von Studien, (v) Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen aller Art, soweit die in Lit (i) bis (v) genannten Leistungen nicht genehmigungspflichtig sind. |