Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, aber nicht für Dritte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis, zum Beispiel nach dem KWG oder nach dem KAGB, unterliegen.