(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. (3) Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a. die Organisation und Durchführung musikalischer Veranstaltungen in den Räumen der JazzHall und weiteren Räumen der Hochschule für Musik und Theater Hamburg. b. die Unterstützung besonderer Angebote wie Workshops und Meisterkurse mit und von renommierten Jazzmusiker:innen, zu denen interessierte Profi- und Laienmusiker:innen, Musikstudierende und Konzertpublikum niederschwellig Zugang erhalten können. c. das Zusammenbringen von Künstlerinnen und Künstlern aus der Freien Musikszene mit Studierenden der Hochschule für Musik und Theater Hamburg in verschiedenen Veranstaltungsformaten wie beispielsweise Proben, Workshops, Meisterkursen und Konzerten bzw. Konzertreihen. d. die Förderung des Verständnisses für den Jazz in all seiner Vielfalt sowie der Akzeptanz und Unterstützung in der Gesellschaft durch Maßnahmen nach Buchstabe b. und gut zugängliche Veranstaltungen nach Buchstabe a. innerhalb der Transferstrategie der Hochschule für Musik und Theater Hamburg und des kulturellen Auftrags der JazzHall als Veranstaltungsstätte, aber auch durch verschiedene Formate wie Gesprächskonzerte oder Kinderkonzerte. e. die Förderung der interdisziplinären Vernetzung verschiedener Kunstformen mit Jazz und jazzverwandter Musik beispielsweise durch Abschluss und Pflege entsprechender Kooperationsvereinbarungen. Mit verschiedenen Kunstformen kann z.B. auch Musik anderer Epochen, Lichtkunst, Lyrik, Tanz, Fotografie und Kleinkunst gemeint sein. (4) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben wahrnehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.