Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Angebote im Bereich Früherkennung und Frühförderung, die Schaffung und den Betrieb von interdisziplinären Frühförderstellen, schulvorbereitende Einrichtungen und Inklusionskindertageseinrichtungen sowie durch die Erbringung von Leistungen im Sinne des SGB IX. Dabei ist der Schwerpunkt auf Kinder von ihrer Geburt bis zu Einschulung, die von Behinderung bedroht oder behindert sind, gelegt.