| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, die Produktion, der Betrieb und der Vertrieb von Fahrzeugen und Peripherie insbesondere der Fahrzeugklassen EPAC und L2e und alle Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar dienen geeignet sind, soweit diese nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Insbesondere kann die Gesellschaft auch Schutzrechte, Lizenzen udn Konzessionen erwerben, veräußern, auslizensieren oder übertragen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstand sich ganz oder teilweise auf den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft gemäß Absatz (1) oder Absatz (2) erstreckt sowie die Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter zu verwalten und zu veräußern sowie Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit zu erbringen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. |