| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft (nachstehend auch "Körperschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist a) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO (Mildtätigkeit), b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), c) die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, einschließlich des Klimaschutzes, (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) und e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten: a) Förderung von Entwicklungspartnerschaften und Entwicklungsprojekten in Drittstaaten außerhalb Europas, insbesondere in Ghana (Westafrika) und im Libanon (Vorderasien); b) die Förderung schulischer und wissenschaftlicher Bildung in den unter lit. a) genannten Orten, insbesondere durch (1) Unterhaltung von Grundschulen, vorwiegend außerhalb städtischer Ballungsgebiete, und zur Verfügungstellung von Lehrkräften bzw. Unterstützung hierbei für diese Schulen. Es sollen ausgebildete örtliche Lehrer eingestellt bzw. dem jeweiligen Träger vor Ort monetäre Unterstützung hierfür gewährt werden. Die Lehrer sollen selbstständig Lehrpläne erstellen unter Berücksichtigung ggfs. der vor Ort geltenden Normen sowie den Unterricht selbstständig leiten; (2) die Zusammenarbeit mit Universitäten, insbesondere durch Angebot von Stipendien und anderen monetären Unterstützungsleistungen, um jungen Menschen mit nicht ausreichenden finanziellen Mitteln eine Chance auf eine akademische Zukunft zu geben; c) Unterstützung und Förderung der Nahrungsmittelversorgung, insbesondere durch Erwerb und Ausgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige, Organisation von Schulmahlzeiten, Einrichtung und Ausstattung von Schulküchen; d) Weiterbildung der örtlichen Bevölkerung zur Ermöglichung eigenständiger Nahrungsmittelproduktion und Errichtung entsprechender Bildungsinfrastruktur (z.B. Trainingszentren), insbesondere Unterweisung in die Honigproduktion. Insbesondere soll den Menschen die Möglichkeit gegeben werden, wieder eigenständig ohne Unterstützungsleistungen leben zu können; e) Errichtung von Krankenstationen und Krankenhäusern zur Stärkung des medizinischen Bewusstseins und Ausbildung deren Personales, insbesondere Einrichtung mobiler "Health Clinics" aus ausrangierten Schiffscontainern und Organisation des Klinikpersonals (insbesondere ehrenamtliche Ärzte); f) Unterstützung und Förderung von Projekten (1) zum Schutz und zur Ansiedlung von Bienenvölkern sowie (2) zur Erhaltung, Aufforstung und zum Schutz lokal begrenzter Waldgebiete, insbesondere auch durch Verbesserung von deren Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge, Trockenheit und andere negative Umwelteinflüsse. 3. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |