| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, insbesondere in tropischen Küstenregionen, des Naturschutzes und der nachhaltigen Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies beinhaltet vor allem auch die Förderung, den Erhalt und Wiederherstellung von Mangrovenwäldern in Zusammenarbeit mit an Nachhaltigkeit orientierten Küstengemeinden zur Unterstützung der 17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), des Pariser Klimaschutzabkommens und der Ozeanpolitik der UN. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Beschaffung von Finanzierungen für Rehabilitations-, Aufforstungs- und Schutzprojekte an tropischen Küstenökosystemen; - die Finanzierung von Rehabilitations-, Aufforstungs- und Schutzprojekte an tropischen Küstenökosystemen; - die Durchführung von Machbarkeitsstudien für nachhaltige Naturprodukte; - die Entwicklung, das Marketing und den Vertrieb von nachhaltig aus diesen Küstenökosystemen gewonnenen Naturprodukten; - Unterstützung und Förderung von Forschungsprojekten. 3. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch: - Vertrieb von C02 Zertifikaten aus Rehabilitations-, Aufforstungs- und Schutzprojekten - Kreation neuer nachhaltiger Produkte und Führung dieser zu Marktreife, -einführung und Vertrieb - Aufbau eines internationalen Netzwerks von Projektierern - Aufbau einer wissenschaftlich fundierten Datenbank - Aufbau eines eigenen Zertifikates, das neben der C02-Mitigation auch weitere Bausteine berücksichtigt, die sich an den 17 SDGs orientieren und so eine breitere Bewertung der Projekte möglich machen - Monitoring der Projekte inkl. Aufbau eines eigenen Monitoringsystems, das ggf. auch Blockchain-basiert sein kann - Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Bekanntheit von tropischen Ökosystemen, ihrer Leistungen und ihrer Wirkung auf Klima und Bevölkerung - Finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten an tropischen Küstenökosystemen 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und reinvestiert Gewinne in Schutz-, Rehabilitations- oder Aufforstungsaktivitäten an Küstenökosystemen, Machbarkeitsstudien und Entwicklung von nachhaltigen Naturprodukten und/oder Forschungsprojekte; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter:innen erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Ausgenommen ist eine marktübliche Vergütung der Arbeitskraft, sofern die entsprechenden Erlöse erzielt werden. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |