Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 182847
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Detoxify Innovation GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Röntgenstraße 1, 22335 Hamburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, die Herstellung und der
Vertrieb von Software und Hardware,
insbesondere für mobile Netzwerke.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Aßmann, Nicolas Alexander, Tangstedt,
*XX.XX.1998
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Depperschmidt, Jan Ewald, Hamburg,
*XX.XX.1998
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2023
a)
13.09.2023
Kob
b)
Fall 1
2
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00
EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen.
a)
06.03.2024
Kob
b)
Fall 2
Abruf vom 17.03.2024