| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen besorgen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Ferner Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen. |