| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfebedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der Bildung, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und Behinderte, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) das Einrichten und die Unterhaltung einer Beratungsstelle bzw. Beratungsstellen, um Betroffenen über ihre Rechte und die Möglichkeiten der Wahrnehmung der Rechte zu informieren. Die Beratung umfasst unter anderem Hilfestellung für Betroffenen, Migranten und Flüchtlingen bei Behördengängen, Arztbesuchen, Verbraucherschutzangelegenheiten und im Sozial- und Gesundheitswesen; (b) das Einrichten und die Unterhaltung eines Heims (mit der Zeit: Einrichten und Unterhaltung von Heimen) für Waisen, Behinderte, Ältere sowie auch für Flüchtlinge; (c) Entwicklung und Unterstützung von Entwicklungsprojekten für bedürftige Personen, insbesondere Flüchtlinge, Behinderte, Waisen- und Straßenkinder mit dem Ziel der Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Unterricht, Ausbildung und erfolgreiche Integration in die Gesellschaft. Dafür werden Lehrer gestellt, in den Heimen Werkstätten eingerichtet, Unterricht erteilt sowie inhaltlich und finanziell Handwerksmaterial, Ausstattung, Sach- und Hilfsmittel bereitgestellt; (d) die Vergabe von Ausbildungsstipendien an bedürftige Personen im Sinnen von § 53 Nr. 2 AO (Mildtätigkeit). Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung; (f) das Einrichten und Unterhaltung einer Stelle (bzw. Stellen), um gesammelte Lebensmittel und Sachspende an Bedürftige abzugeben; (g) das Zusammenstellen und Organisieren eines Teams, um Betroffenen (besonders ohne helfende Familien, Freunde oder Verwandte) insbesondere in den Krankenhäusern und Gefängnissen regelmäßig zu besuchen, zu unterstützen und zu beraten; (j) Unterstützung von Krisenopfern in besonderen Notlagen, insbesondere das Organisieren von Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen durch von der Gesellschaft erworbenen Spenden, die für den Spendenzweck eingesetzt werden, in dem Wasser, Lebensmittel, andere notwendigen Hilfsgüter und bei Bedarf Notunterkünfte organisiert und zur Verfügung gestellt werden; (k) die Versorgung von benachteiligten Personen in den ärmeren Regionen (Ghettos) und in ländlich geprägten Regionen (Dörfern) in Afrika mit Trinkwasser, Anlage von Brunnen und Leitungssystemen zur Sicherung der allgemeinen Lebensgrundlagen; (l) die Versorgung von benachteiligten Personen in den ärmeren Regionen (Ghettos) und in ländlich geprägten Regionen (Dörfern) in Afrika mit Solarstromanlagen (Photovoltaik); (m) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt insbesondere durch Aufbau und Unterhaltung einer medizinischen Vorortversorgung zur Verhütung und Linderung von menschlichem Leid, das sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergibt. Dies erfolgt durch Aufbau von medizinischen Stationen, Besuch eines medizinischen Teams in schwer zu erreichenden, nicht erschlossenen und nicht gut vorsorgten Regionen zwecks medizinischer Behandlung. Ferner auch durch Organisieren und Senden von medizinischen Produkten und Geräten nach Afrika; (n) Völkerverständigung, Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. |