Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens im In- und Ausland, insbesondere der Erwerb, die Übernahme, der Verkauf und die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen an bestehenden und noch zu erwerbenden oder noch zu gründenden Gesellschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften, und sonstiger Vermögensgegenstände, die Lizenzierung von Rechten, Geschäftsführung von Tochterunternehmen, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen für Tochtergesellschaften wie Planung, Durchführung, Controlling von Investitionsvorhaben, Buchführung und sonstige Verwaltungsdienstleistungen. Ausgenommen sind nach dem KWG erlaubnispflichtige Geschäfte.