| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Kunst und Kultur, - die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Förderung des Tierschutzes. Die Umwelt, Natur und Tiere sollen so geschützt werden, dass Artenvielfalt, Eigenart und Schönheit der natürlichen Umwelt erhalten bleiben und nachhaltig gesichert sind. - die Förderung der Bildung, sowie die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen zur Förderung von folgenden Zwecken: - Theater- und Bühnenveranstaltungen sowie der Inszenierung von Stücken und Installation von Kunst, - Gewinnung und öffentliche Verbreitung von Erkenntnissen über ökologische Zusammenhänge, Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des Umweltschutzes zur Erhaltung der Umwelt, Natur und des Tierbestandes, Verbreitung von Kenntnissen über die Gefährdung von Umwelt, Natur und Tiergefährdungen durch eigene Veröffentlichungen und Vorträge, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinigungen und Persönlichkeiten, die identische Ziele im Umwelt- und Naturschutz verfolgen, Mittelweiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften mit identischen Zwecken, wie oben unter "Zweck der Gesellschaft" aufgeführt. - Organisation, Durchführung und Förderung von Seminaren, Coachings und anderen Fortbildungen, die zu Bildungs- und Gleichberechtigungszwecken angeboten werden. |