| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen, insbesondere Eigenkapitalbeteiligungen, an Unternehmen im ln- und Ausland sowie Erbringung von Managementdienstleistungen an Beteiligungsunternehmen und alle sonstigen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zwecke andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen zu errichten, und zwar im ln- und Ausland. Wenn die Gesellschaft ein anderes Unternehmen übernimmt und/oder sich an einem anderen Unternehmen beteiligt, darf der Zweck der Gesellschaft insbesondere das unmittelbare Eingreifen in die Verwaltung der Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, umfassen. Diese Eingriffe erfolgen durch unternehmerische Leistungen, z.B. durch das entgeltliche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an das jeweilige Unternehmen. |