Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Verwaltung des eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten, einschließlich der Veräußerung, von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG sowie gewerbliche Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sind.