Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 177595
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Thorsten Ebert IT Beratung GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Klaus-Groth-Straße 80, 20535 Hamburg
c)
IT-Beratung, datenschutzrechtliche
Dienstleistungen und Softwareentwicklung
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Ebert, Thorsten Franz Michael, Hamburg,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2022 mit Änderung vom
11.10.2022
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Ebert, Thorsten Franz Michael, Hamburg,
*XX.XX.1962 unter der Firma Thorsten Ebert IT Beratung e.K.
in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 120866) betriebenen
Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes
vom 10.06.2022.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 17.10.2022 wirksam
geworden.
a)
17.10.2022
Willamowius
b)
Fall 1
Abruf vom 17.03.2024