Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Jeder Geschäftsführer ist ermächtigt, die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden.
Bau- und Transportdienstleistungen, Gebäudereinigungs- und Lagerarbeiten, Im- und Export von Fertigteilen, Baustoffen und Baumaterialien, Waren- und Logistikdienstleistungen.