Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden.
Gegenstand des Unternehmens sind Vermittlung von Baudienstleistungen aller Art, Projektmanagement und Controlling dieser Leistungen sowie Trockenbau, Abbruch- und Reinigungsarbeiten.