Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser zu alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind je zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt; die Gesellschafterversammlung kann einen oder mehrere von ihnen zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft oder neben der Befugnis, die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten, zur Vertretung in Gemeinschaft mit einem Prokuristen ermächtigen. Sie kann ferner die Geschäftsführer ermächtigen, Rechtsgeschäfte mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt vorzunehmen (Befreiung von § 181 BGB). Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von hochwertigen Textilien und textilen Objekten sowie aller damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten und die Durchführung jeder Geschäftstätigkeit, die geeignet ist, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG aus.