| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) - die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) Der Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung integrativer Angebote zur Förderung der Einzelnen, deren Gesundheit und des Gemeinwohls sowie des Zusammenhalts der Zivilgesellschaft. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und die Durchführung von Bewegungsangeboten (Kurse, Projekte, Unterrichte, digitale Lerneinheiten) für Kinder, Jugendliche, Familien und Alleinstehende aller Altersgruppen. - die Entwicklung und die Durchführung von kulturellen Angeboten (Kurse, Projekte, Unterrichte, digitale Lerneinheiten) für Kinder, Jugendliche, Familien und Alleinstehende aller Altersgruppen. - Angebote der psychischen und physischen Gesundheit in Form von Beratung, Physiotherapie und Massagen. - das Ermöglichen und Begleiten von Umgängen für Familien, deren Kinder und Betroffenen durch Angebote und Vermittlung von erzieherischen Lerninhalten (Kurse, Projekte, Unterrichte, digitale Lerneinheiten). - Angebote zur Förderung des interkulturellen, insbesondere des jüdischen Zusammenlebens durch Workshops, Vorträge und Seminare. |