| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der - Entwicklungszusammenarbeit, - Förderung der Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer, - Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - Wissenschaft, - Umweltschutz sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, welche infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen oder wirtschaftlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Förderung und Unterstützung soll unter Beachtung des § 51 Abs. 2 AO vornehmlich im Ausland, sie kann aber auch im Inland erfolgen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere, indem die Gesellschaft selbst oder durch fachkundige und geeignete Hilfspersonen auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen im Sinne von § 57 Abs.1 Satz 2 AO - in Entwicklungsländern im Sinne von § 6 des Entwicklungsländer-Steuergesetzes land- und forstwirtschaftliche Flächen erwirbt oder pachtet und Dritten für eine nachhaltige ökologische Nutzung überlässt um dort Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen wie z.B. Bewässerung, Bepflanzung, Bodenaufbau, Begrünung von Wüsten durchzuführen oder sonstige Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ergreift; z.B. Bildungsangebote für Kinder und Erwachsene schafft oder unterstützt, Stipendien vergibt, die Existenzgründung im medizinischen, landwirtschaftlichen und umweltschützenden Bereich durch Beratung oder Kleinkredite fördert, Beratung für den ökologischen Landbau und den Aufbau wissenschaftlicher Einrichtung in Entwicklungsländern fördert; - bildende Einrichtungen jeglicher Art in den genannten Entwicklungsländern fördert oder betreibt (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der Berufsausbildung Universitäten), Stipendien vergibt und sonstige Bildungsmaßnahmen in den genannten Entwicklungsländern fördert und unterstützt, die es der Bevölkerung ermöglichen, allgemeinbildende, praktische und berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrem Land aufbauen zu können; - betreute Wohn- Arbeits- oder Lebensbereiche für hilfsbedürftige Menschen schafft; - Hilfe in Notlagen oder bei Bedürftigkeit gewährt, insbesondere Flüchtlinge, Vertriebene, Verfolgte und Kriegsopfer mit dem notwendigsten unterstützt, um ein selbstbestimmtes Leben aufbauen zu können; - begleitende wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Zusammenhang mit den sonstigen Zwecken der Gesellschaft durchführt oder unterstützt und deren Ergebnisse veröffentlicht z.B. zu Fragen der Bewässerung von Wüsten, der Nutzung alternativer Energien in Entwicklungsländern oder zu Fragen der schulischen oder beruflichen Bildung. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch Darlehen vergeben, andere Gesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen sowie Personal und Sachmittel zur Verfügung stellen. |