| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung der internationalen Gesinnung, b) die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, c) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, d) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, e) die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, f) die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsausbildung, g) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, h) die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten und der Kriminalprävention, i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, j) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, k) die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt damit das Ziel, zur rechtlichen, politischen und sozialen Gleichstellung von Migrant*innen und Geflüchteten (im Folgenden: Migrant*innen) und Nicht-Migrant*innen beizutragen und jeder Form von Gewalt entgegenzuwirken. Kernanliegen der Gesellschaft ist die Stärkung und Förderung der gesellschaftlichen sowie der individuellen Handlungsfähigkeit von Migrant*innen sowie von Personen, die von häuslicher/familiärer Gewalt betroffenen sind. |