Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bzw. die Übernahme der Stellung eines Kommanditisten oder geschäftsführenden Kommanditisten in Kommanditgesellschaften sowie die Beteiligung an Gesellschaften anderer Rechtsform, deren Geschäftsgegenstand auf Tätigkeiten beschränkt ist, welche eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ausüben darf, insbesondere für ein Immobilien-Sondervermögen. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.