Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einem Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen jeweils gemeinschaftlich vertreten. Nach Maßgabe dieser Satzung können die Gesellschafter im Einzelfall hiervon abweichende Beschränkungen und Erweiterungen festlegen, insbesondere kann bestimmt werden, dass ein Geschäftsführer nur mit einem oder mehreren (ggf. namentlich bestimmten) anderen Geschäftsführern zur Vertretung berechtigt ist, und/oder es kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung eingeräumt werden. Die Geschäftsführer werden von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit. Durch Gesellschafterbeschluss kann den Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 1 BGB erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Die Prokuristen sind gemeinschaftlich zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken befugt:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Beteiligungsgesellschaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG sowie der Grundstücksgesellschaft Stüttgenweg GmbH & Co. KG.