Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die in der Firma geführten Berufsbezeichnungen nach § 2 HmbArchtG entsprechen.