| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer nur gemeinschaftlich oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Geschäftsführer sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2021 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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