| Gegenstand | Der Unternehmensgegenstand umfasst (i) den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Entwicklung, Instandhaltung, das Instandsetzen und die Veräußerung von Erwerbbaren-Immobilienrechten (wie unten definiert), sowie (ii) die Gründung, den Erwerb, das Halten, die Veräußerung und Liquidation von Anteilen an deutschen und/oder ausländischen Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung in gleicher Weise eingeschränkt ist, wie in dieser Ziffer 2.1 ausgeführt ("Immobilien-Gesellschaft"). "Erwerbbare-Immobilienrechte" bezeichnet (i) Geschäftsgrundstücke und gemischt genuzte Grundstücke; (ii) Grundstücke im Zustand der Bebauung, wenn die genehmigte Bauplanung die Nutzung als Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke vorsieht; (iii) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung zur Nutzung als Geschäftsgrundstück oder gemischt genutztes Grundstück bestimmt und geeignet sind; (iv) Erbbaurechte; (v) andere Grundstücke und andere Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Teileigentums und Teilerbbaurechts; (vi) Nießbrauchrechte an Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen; (vii) grundstücksgleiche und sonstige Rechte, die nach dem Recht des jeweiligen Landes, in dem ein Investment der Gesellschaft belegen ist, mit einem der unter (i) bis (vi) genannten Rechte vergleichbar ist; und (viii) Gegenstände und Rechte, die zur Bewirtschaftung der unter (i) bis (vii) genannten Vermögensgegenstände erforderlich sind. |