| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, die Förderung des Sports sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Konzeption und Umsetzung von vielfältigen Programmen zur gesundheitserhaltenden Mobilisierung körperlicher Aktivität. Die Programme können analog oder digital durchgeführt werden. Sie richten sich insbesondere an Hilfsbedürftige, von sozialer Isolation Betroffene und andere benachteiligte Menschen. Die Angebote berücksichtigen dabei die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmenden (z.B. kleine Gruppen, Einbeziehung des sozialen Umfeldes, geschützte Räume, geschulte Trainer, psychologische sowie physiotherapeutische Betreuung usw.). Es können z.B. folgende barrierefreie und inklusive Formate angeboten werden: - Aktivitäten von Familien, die von schweren Erkrankungen betroffen oder anderweitig eingeschränkt sind (z.B. Outdoorangebote wie Fußball, Klettern für Kinder mit AD(H)S, Adipositas, Spielsucht u.a.), - Bewegungsangebote für Menschen mit altersbedingten Einschränkungen (z.B. barierrefreies Yoga), - digitales Bewegungs-Coaching/Mentoring (für immobile Menschen), - Bereitstellen von Ressourcen oder Equipment für benachteiligte Familien, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen benachteiligt sind. (4) Der Gesellschaftszweck wird auch durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung der unter Absatz (3) genannten Zwecke umgesetzt. |