Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 166146
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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5
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7
1
a)
Changement gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Haydnstraße 1, 22761 Hamburg
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Bildung und des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Initiierung von
Maßnahmen im Bereich der
Verhaltensprävention, die zum Ziel haben,
das körperliche, geistige und soziale
Wohlbefinden von Menschen zu stärken.
Dies geschieht vor allem durch
gesundheitliche Aufklärung in Rahmen von
Vorträgen und Workshops in
Bildungseinrichtungen wie Schulen,
Universitäten aber auch in Unternehmen
und die Schaffung einer Internetplattform zu
dem Thema. Darüber hinaus sollen
neuartige Sportprojekte mit jungen
Menschen durchgeführt werden, die ein
facettenreiches Bewegungstraining
beinhalten. Ziel ist es, dadurch ein neues
Körpergefühl zu erlangen, welches unter
anderem auch die kognitiven
Denkleistungen steigern soll. Die
Gesellschaft bietet zudem
Beratungsleistungen zu den Themen
Gesundheitsförderung und Bewegung an.
1.200,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Gläske, Dustin Michel, Oberursel, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Horzela, Arkadiusz Dominik, Hamburg,
*XX.XX.1979
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2020
a)
15.12.2020
Reiche
b)
Fall 1
Abruf vom 16.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 166146
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßige hohe
Vergütung begünstigt werden.
Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Bei Bedarf können grundsätzlich
ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung
der Zwecke der Gesellschaft im Rahmen
der steuerlich zulässigen
Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Nr. 26
a EStG in angemessener Höhe abgegolten
werden. Die Entscheidung hierüber trifft die
Geschäftsführung, auch über die
Bedingungen und Höhe der
Aufwandsentschädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere
gemeinnützige Unternehmen zu erwerben,
sich an solchen zu beteiligen, deren
Vertretung zu übernehmen oder
Zweigniederlassungen zu errichten.
Abruf vom 16.03.2024