| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes (i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 8 Var. 2 AO), die Förderung von Wissenschaft und Forschung (i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) und die Förderung der Bildung (i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Var. 2 AO). 3. Ziele der Organsisation One Planet verfolgt als übergeordnetes Ziel, die weltweiten CO₂.-Emissionen von jährlich 38 Gt zu neutralisieren und damit den Klimawandel zu stoppen. Hierfür möchten wir: a.) Eine unabhängige Institution aufbauen, welche an der Erforschung, der Weiterentwicklung und dem Aufbau von Negativ-Emissionsanlagen (insbesondere "Direct Air Capture and Storage - Verfahren") arbeitet. b.) Die Bevölkerung über die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels, sowie die Möglichkeit des Klimaschutzes aufzuklären. Zentraler Aspekt unserer Idee ist, dass alle Ergebnisse unserer Forschungs-, Entwicklungs- und Aufklärungsarbeit für die Allgemeinheit frei zugänglich sein sollen. Maßnahmen Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch... Zu a) ... den Aufbau und die Unterhaltung einer Forschungseinrichtung (insbesondere durch Ausstattung eines Labors zur Materialforschung, Ausstattung mit Monitoring-Equipment und Anstellung, sowie Bezahlung von Wissenschaftlern); die Vergabe von Forschungsaufträgen (wie die Optimierung von Effektivität und Preis der Technologien, sowie die Planung für die Weiterentwicklung der Technologien auf einen industriellen Maßstab); die Konstruktion von Prototypen; Aufbau und Unterhaltung von Anlagen, die der Athmosphäre CO₂ entziehen. Zu b.) ... den Aufbau und die Unterhaltung einer Informationsplattform zum Thema Klimawandel und Negativ-Emissionstechnologien (insbesondere durch die Produktion von Informationsvideos und -grafiken). 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftzwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet scheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. |