Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer haben die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Der Gegenstand der Gesellschaft entspricht §59c Abs. 1 BRAO. Gegenstände der Gesellschaft sind insbesondere die auch nach § 3 BRAO "Recht zur Beratung und Vertretung" normierte unabhängige Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten. Das schließt insbesondere das Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, ein. Die Vertretung vor Gerichten und Behörden hat in Übereinstimmung mit § 59 l BRAO zu erfolgen.