Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung der Berufsaufgaben gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 HmbArchtG, d.h. die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken, sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten, sowie Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend Energieberatung und die Anfertigung von entsprechenden Gebäude-Gutachten. 2. Die Gesellschaft beachtet die für Berufsangehörige nach § 2 HmbArchtG geltenden Berufspflichten.