| Gegenstand | Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1.a) Schiffe und Schiffsteile zu entwerfen, zu konstruieren, herzustellen, zu bauen, umzubauen, zu reparieren, zu modifizieren, umzuwandeln, zu handeln und zu verwerten; b) die Nutzung einer Schiffswerft und/oder Maschinenfabrik und/oder Maschinenwerkstatt und/oder (Schwimm-) Docks; c) die Vornahme aller Handlungen im kommerziellen, finanziellen und industriellen Bereich im weitesten Sinne; d) die Investition in Wertpapiere und andere werthaltige Güter, die Zusammenarbeit mit, die Beteiligung an, die Leitung, die Finanzierung oder anderweitige Beteiligung an anderen Unternehmen oder Körperschaften, einschließlich des Eingehens von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und die Stellung von Sicherheiten für Unternehmen der Unternehmensgruppe. |