Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigener Gelder, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und Sachwerten sowie die Durchführung aller für die Ziele dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt; die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 32 KWG werden nicht ausgeübt.