| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion und der Bildung, insbesondere der religiöse Unterricht und die Bildungsarbeit für Erwachsene, Jugendliche und Kinder durch Seminare und Konferenzen mit Vertretern anderer Religionsgemeinschaften, Hausaufgabenhilfe und Qualifizierung durch Fort-und Weiterbildung (Arabisch, Deutsch, Islam und Kulturmediation) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Förderung der islamischen Religion/Abhaltung von Freitagspredigten - Die Einstellung von Imamen und Lehrern - Die Bereitstellung und Einrichtung von Gebetsräumen - Bereitstellung religiöser Literatur - Religiöser Unterricht und Bildungsarbeit für Erwachsene, Jugendliche und Kinder durch Seminare und Konferenzen mit Vertretern anderer Religionsgemeinschaften, Hausaufgabenhilfe, und Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildung (Arabisch, Deutsch, Islam und Kulturmediation). - Der Besuch von Kranken und Inhaftierten - Seelsorgerische Betreuung. - Unterstützung anderer Gemeinden in Deutschland, (sowohl finanziell als auch durch Beratung) beim Errichten und Betreiben von islamischen Zentren, die ausreichend Platz für religiöse, kulturelle und soziale Bedürfnisse der deutschen Muslime bieten. - Förderung des interreligiösen Dialoges mittels Gesprächsgruppen, Veranstaltungen, Seminaren und Konferenzen mit Vertretern anderer Religionsgemeinschaften. - Daneben wird der Satzungszweck verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinnen von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung. |