| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. (Abs. 2) Buchführungshilfe soweit die Dienstleistung eriaubnisfrei im Sinne von § 6 Nr. 3 erster Halbsatz StBerG ist insbesondere Schreib- und Rechenarbeiten, Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert worden sind (mechanisches Erfassen laufender Vorgänge), Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche Würdigung von Sachverhalten wie zum Beispiel das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen; (Abs. 3) Vermarktung und Verbreitung von Wissensinhalten insbesondere im Bereich Recht und Wirtschaft als Präsenzlehre und mit Online-Medien (Tutorials, Demos, Schulungsvideos) sowie das Verlegen von Schriften jeder Art im Bereich Recht und Wirtschaft im Internet und über sonstige Vertriebswege jeglicher Art; (Abs. 4) Erbringung von Lifestyle-, Relax- und Wellnessangeboten sowie Internetdienstleistungen insbesondere der Vertrieb von Konsumgütem in den Kategorien Bekleidung und Accessoires, Elektrokleingeräte für Endverbraucher, Möbel, Gesundheit, Schönheit und Kosmetik, Heim und Garten, Schmuck und Uhren, Koffer und Taschen, Sportartikel, Spielzeug und Spiele sowie Babybedarf; (Abs. 5) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Datenschutzes insbesondere die Bereit- Stellung und Vermittlung von Datenschutzbeauftragten und die Erstellung von Sicherheitskonzepten. (Abs. 6) Die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien insbesondere im Internet und den neuen Medien (Social Media). |