| Gegenstand | 1) Der Unternehmensgegenstand umfasst (i) den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Entwicklung, Instandhaltung, das Instandsetzen und die Veräußerung von Erwerbbaren-Immobilienrechten (wie unten definiert); (ii) die Gründung, den Erwerb, das Halten, die Veräußerung und Liquidation von Anteilen an deutschen und/oder ausländischen Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung in gleicher Weise eingeschränkt ist, wie in dieser Ziff. 1) ausgeführt ("Immobilien-Gesellschaft"). "Erwerbbare-Immobilienrechte" bezeichnet (i) Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke; (ii) Grundstücke im Zustand der Bebauung, wenn die genehmigte Bauplanung die Nutzung als Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke vorsieht; (iii) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung zur Nutzung als Geschäftsgrundstück oder gemischt genutztes Grundstück bestimmt und geeignet sind; (iv) Erbbaurechte; (v) andere Grundstücke und andere Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Teileigentums und Teilerbbaurechts; (vi) Nießbrauchrechte an Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen; (vii) grundstücksgleiche und sonstige Rechte, die nach dem Recht des jeweiligen Landes, in dem ein Investment der Gesellschaft belegen ist, mit einem der unter (i) bis (vi) genannten Rechte vergleichbar ist; und (viii) Gegenstände und Rechte, die zur Bewirtschaftung der unter (i) bis (vii) genannten Vermögensgegenstände erforderlich sind. 2) Die Gesellschaft kann zugunsten von anderen Immobilien-Gesellschaften, an denen sie (direkt oder indirekt) beteiligt ist, jede finanzielle Unterstützung gewähren, wie zum Beispiel die Gewährung von Darlehen und Sicherheiten jeglicher Art und Form. 3) Die Gesellschaft kann in jeder Art und Form Darlehen aufnehmen und Emissionen von Schuldscheinen oder ähnlichen Schuldtiteln oder Optionsrechte oder ähnliche Anteile, die Bezugsrechte gewähren, ausgeben. |