| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Jeder Geschäftsführer hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2020 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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