| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; Förderung des Tierschutzes, des Sports, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3. Der Satzungsweck wird verwirklicht durch das Sammeln von Spenden, die Auswahl von eingereichten Projekten, welche die unter Abs. 2 genannten Kriterien erfüllen, durch eine Findungskommission (oder Findungsjury) und die Umsetzung/Begleitung der Projekte. |