| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist (i) das Erbringen von nicht erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen, Steuerungs- und Koordinierungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Finanzierung, der Planung, Entwicklung, Errichtung, Ausstattung und dem Betrieb sowie der Vermarktung von Rechenzentren stehen und zwar insbesondere auf Grundstücken von - das Eigentum oder eigentumsähnliche Rechte an Immobilien haltenden oder erwerbenden - Objektgesellschaften oder gegebenenfalls dazugehörigen Betriebsvorrichtungsgesellschaften sowie (ii) der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilien sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an Gesellschaften (Beteiligungsunternehmen), die Immobilien halten oder eine Tätigkeit im Sinne von (i) erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gründen oder sich an diesen und zwar gleich in welcher Form beteiligen sowie entsprechende Kooperationen (in Form rein schuldrechtlicher Beziehungen oder auf Basis eines Gemeinschaftsunternehmens) eingehen sowie die Geschäftsführung in und die Steuerung, Koordination und Beratung von diesen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen übernehmen. Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens im Sinne des § 2.1 zu dienen. |