Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 153314
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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6
7
1
a)
GFTAB Gesellschaft zur Förderung der
Teilhabe an Arbeit und Bildung
gemeinnützige Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Rothenbaumchaussee 11, 20148 Hamburg
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Durchführung und Förderung von
Wissenschaft, Forschung und
Wissenstransfer. Die Gesellschaft ist zu
allen Handlungen berechtigt, die dem
Zwecke der Gesellschaft zu dienen
geeignet sind.
(2) In diesem Rahmen wird der
Gesellschaftszweck insbesondere
verwirklicht durch wissenschaftliche
Forschung zu den Themengebieten Arbeit,
Beschäftigung und Bildung. Damit
verbundenes Forschungsziel ist es
insbesondere, die Teilhabe an Arbeit und
Bildung für Menschen zu fördern, die
unterstützungsbedürftig sind. Dazu
unterstützt das Institut insb. die
Zusammenarbeit zwischen in diesem Feld
tätigen öffentlichen Einrichtungen bei der
Gestaltung der Rahmenbedingungen.
Entsprechende Vorhaben, deren
Ergebnisse zu Handlungsansätzen im
Umgang mit diesen Thema führen, werden
initiiert, koordiniert, begleitet oder evaluiert.
Die Forschungsergebnisse werden im
angemessenen Umfang veröffentlicht.
(3) Die operative Tätigkeit der Gesellschaft
wird finanziert durch Zuwendungen der
5.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Barzel, Georg, Hamburg, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2018 mit Änderung vom
04.09.2018
a)
12.09.2018
Willamowius
b)
Fall 1
Abruf vom 15.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg
Nummer der Firma:
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HRB 153314
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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Gesellschafter und Dritter.
(4) Zur unmittelbaren Erfüllung des
Gesellschaftszwecks kann sich die
Gesellschaft natürlicher Personen oder
Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne
des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen
einzelner Fördermaßnahmen mit anderen
Geldgebern und Projektpartnern
zusammenzuarbeiten, sofern dies zur
Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll
ist.
(5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Keine Person darf
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
(6) Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Abruf vom 15.03.2024