| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Ambulanten Pflegedienstes (zunächst) im Bereich Alsterdorf/Winterhude als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekasse. Der ambulante Pflegedienst kann bei Bedarf auf die Bezirke Hamburg-Nord und Hamburg-Wandsbek ausgedehnt werden. Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes sind insbesondere: a) die Erbringung häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankehausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird), b) die Erbringung häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung) und häuslicher Pflege gemäß §§ 198 RVO, 25 KVLG, c) die Leistung von Haushaltshilfe gemäß §§ 38 Abs. 1 SGB V, 199 RVO, 27 KVLG 1989, d) die Sicherstellung der Leistungen häuslicher Pflegehilfe durch geeignetes Personal nach §§ 36 und 39 SGB XI, e) die Übernahme der Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld, f) die Durchführung von Schulungen von Pflegebefürftigen und pflegenden Angehörigen in Form von Gruppenschulungen sowie in Form von individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI, g) die praktische Ausbildung als Ausbildungsbetrieb in den Ausbildungsberufen: Gesundheits- und Pflegeassistenz, Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege; mit Einführung der generalischischen Ausbildung: die praktische Ausbildung zur Pflegefachkraft sowie der entsprechenden Assistenzberufe. |